Zuletzt Aktualisiert: 23 Mai 2023
Der Bitcoin-Handel, aber auch andere Kryptowährungen wie Bitcoin Trader, ist unter § 23 Einkommensteuergesetz (EStG), wie private Veräußerungsgeschäfte einzustufen. Festgelegt wird eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr.
Ist die Spekulationsfrist von einem Jahr vorüber, kann der Anleger seine Bitcoins steuerfrei veräußern. Aber wie ist das jetzt wirklich?
Wie werden Gewinne versteuert?
Wer mit Kryptowährungen handelt, wie etwa mit Bitcoin Trader, der kann mit regelmäßigen Gewinnen rechnen, sollte aber wissen, wie diese versteuert werden. Kryptowährungen zählen zu virtuellen Währungen, sind aber kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Damit stehen Bitcoins auf der gleichen Stufe wie Devisen. Das bedeutet, dass Kryptowährungen steuerlich als privates Geld anzusehen sind. Dieser Umstand führt dazu, dass es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.
Verkauft man also die Coins gewinnbringend, müssen zwei Aspekte berücksichtigt werden. Wann war der Zeitpunkt des Kaufes und wie hoch war der Gewinn. Daraus kann resultieren, dass der Gewinn nicht versteuert werden muss.
Wie kann man von Bitcoin Trader profitieren?
Schritt 1: Klicken Sie auf den Link, um zur offiziellen Website von Bitcoin Trader zu gelangen.
Schritt 2: Füllen Sie das Formular aus, um einen GRATIS-Lizenz für den Handel zu erhalten.
Schritt 3: Folgen Sie den Anweisungen auf der Plattform, um schnell vom Bitcoin zu profitieren!
Wann fallen keine Steuern an?
Bitcoin Trader günstig kaufen und teuer verkaufen. Die Volatilität wird immer für große Kursbewegungen sorgen. Wer hier den richtigen Zeitpunkt wählt und kauft, und dann wieder verkauft, kann mitunter hohe Gewinne einstreichen.
Das Finanzamt kann sich dann genau wie der Anleger über hohe Gewinne freuen. Aber das wird nur möglich, wenn sich der Veräußerungsgewinn innerhalb eines Jahres der einjährigen Spekulationsfrist bewegt.
Wer nun vor mehr als einem Jahr seine Bitcoins gekauft hat, ist der Veräußerungsgewinn nicht mehr maßgeblich Generell gilt, ein Gewinn der nach einem Jahr erwirtschaftet wird, ist steuerfrei. Allerdings gibt es eine Ausnahme.
Werden nämlich auch Zinsen erwirtschaftet, so tritt die Abgeltungssteuer in Kraft und die Frist verlängert sich auf zehn Jahre.
600 Euro Freigrenze – was hat es damit auf sich?
Verkauft man seine Bitcoins, etwa nach drei oder vier Jahren innerhalb der Spekulationsfrist, wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Beachten sollte man dabei die Freigrenze von 600 Euro. Das bedeutet, wenn der Gewinn unter 600 Euro bleibt, ist dieser steuerfrei.
Aber es sollte beachtet werden, dass alle Veräußerungsgeschäfte dazu gerechnet werden. Wichtig zu beachten ist, dass es einen Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag gibt.
Handelt es sich um die Freigrenze, wird die ganze Summe versteuert, wenn der Gewinn höher als 600 Euro beträgt. Wenn der Veräußerungsgewinn bei 800 Euro liegt, so werden diese versteuert. Beim Freibetrag wären dann nur die 200 Euro, die darüber liegen, versteuert.
Käufe und Verkäufe dokumentieren
Um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln, geht es um die Differenz die zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis liegt. Wurden beispielsweise für 1000 Euro Bitcoins gekauft und für 1800 Euro verkauft, beträgt der Veräußerungsgewinn 800 Euro.
Außerdem ist es wichtig zu dokumentieren, wann Bitcoins gekauft wurden und zu welchem Preis. Darüber hinaus ist das für die Spekulationsfrist maßgeblich. Hier sollte die “First in, First out” Methode in Betracht gezogen werden. Hierbei werden die Bitcoins verkauft, die der Anleger zuerst gekauft hat.